PZN- und UDI-Registrierungsdienste

Das Freiverkaufszertifikat (Free Sale Certificate oder Certificate of Free Sale), kurz FSC oder CFS, wird von Institutionen in den Mitgliedstaaten des EWR oder anderen Ländern (manchmal sogar von lokalen Herstellerverbänden) ausgestellt, um die Förderung des Exports lokal hergestellter Produkte in Drittländer außerhalb des EWR zu unterstützen. Das FSC bestätigt, dass die Produkte die Anforderungen der relevanten EG-Richtlinien erfüllen und im Inland frei verkauft werden dürfen.

Für Medizinprodukte, die mit dem CE-Kennzeichen versehen sind und die gemäß den relevanten Richtlinien oder Vorschriften in der EU registriert wurden, benötigen Hersteller beim Export in die EU kein Freiverkaufszertifikat. Um jedoch in Nicht-EU-Märkte einzutreten, müssen Hersteller den Importländern eine Freiverkaufszertifikat vorlegen, um nachzuweisen, dass die CE-gekennzeichneten Produkte legal auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wurden. Die einzigen Stellen, die durch EU-Richtlinien oder -Vorschriften autorisiert und berechtigt sind, das FSC auszustellen, sind die zuständigen Behörden (Competent Authorities, CA) für Medizinprodukte in den EWR-Mitgliedstaaten. Wenn der Hersteller nicht in Europa ansässig ist, kann nur ein bevollmächtigter EU-Vertreter im Namen des Herstellers die Freiverkaufszertifikat beantragen und erhalten.

Warum ist eine WEEE-Registrierung erforderlich?

Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören zu den am schnellsten wachsenden Abfallarten in der EU. Im Jahr 2005 belief sich das Aufkommen auf etwa 9 Millionen Tonnen, und die Europäische Kommission prognostiziert, dass diese Menge bis 2020 auf über 12 Millionen Tonnen ansteigen wird. Bis 2025 wird die weltweite Menge an Elektro- und Elektronikschrott voraussichtlich 60 Millionen Tonnen pro Jahr erreichen. Elektroschrott besteht aus einer Vielzahl von Materialien und Komponenten, darunter seltene und wertvolle Rohstoffe sowie schädliche Bestandteile. Um dieses Problem zu adressieren, hat die EU die WEEE-Richtlinie eingeführt, die einen rechtlichen Rahmen für die Sammlung gebrauchter Elektro- und Elektronikgeräte von Verbrauchern schafft. Ziel ist es, den Anteil dieser Geräte im Hausmüll zu reduzieren und die fachgerechte Sammlung sowie das Recycling von Rohstoffen zu fördern.

Gemäß dem deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG):
Ist der Hersteller (Kunde) verpflichtet, vor dem Inverkehrbringen von Elektro- oder Elektronikgeräten die Geräteart und Marke bei der zuständigen Behörde durch seinen bevollmächtigten Vertreter (Caretechion) registrieren zu lassen.
Der Hersteller (Kunde) darf Elektro- oder Elektronikgeräte nicht in den Markt bringen, wenn er keinen bevollmächtigten Vertreter benannt oder die Registrierung nicht ordnungsgemäß durchgeführt hat.

Zusammengefasst bedeutet dies: Ohne eine WEEE-Registrierung ist jeder Verkauf von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland in jeglicher Form illegal.